Statuten des EHC Aarau

Die Statuten des Vereins "EHC Aarau" wurden an der Generalversammlung vom 26. April 1994 genehmigt und von den Vize-/Präsidenten unterzeichnet. Mit Ausnahme der Anpassung vom 7. Juni 2011 haben diese nach wie vor Gültigkeit. Sie stehen als PDF Dokument zur Verfügung:

EHCA Statuten1994

Anpassungen der Statuten

An der GV vom 7. Juni 2011 wurde die Definition eines "Nachwuchsspielers" in Artikel 2 um den folgenden Zusatz ergänzt:

"Das Stimm- und Wahlrecht von einem Nachwuchsmitglied geht bis und mit der Novizenstufe an einen Elternteil über."

Somit sind auch die an der GV anwesenden Eltern eines Nachwuchsspielers stimmberechtigt.

Erarbeitung / Anpassung neuer Statuten

Im Rahmen der GV vom 7. Juni 2011 wurde eine Gremium mit der Erarbeitung neuer Statuten für den Eishockeyverein beauftragt. Diese müssen mindestens einen Monat vor der nächsten Generalversammlung zur Einsicht durch die Mitglieder vorgelegt werden.